Erziehungsbeauftragung

  • nur ab 16 Jahre
  • Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten, der das Formular unterschrieben hat
  • Ausweis des Minderjährigen
  • Ausweis des Erziehungsbeauftragten

Das Formular zur Übertragung der Erziehungsbeauftragung gibt es hier (folgt).

Nähere Informationen zur Erziehungsübertragung gibt es unter www.bag-jugendschutz.de.